Info
Verein Kulturagenda Uster
Der Verein Kulturagenda Uster will mit der Herausgabe der Usteragenda und weiteren Kommunikationsmassnahmen die Sichtbarkeit der lokalen Kulturangebote verbessern und die Ustermer Bevölkerung vermehrt zum Ausgang in Uster motivieren. Von der zentralen Veranstaltungsplattform sollen Kunstschaffende, Veranstalterinnen und Veranstalter und das Publikum profitieren. Weitere Vereinsziele sind die Vernetzung von kulturellen Vereinen, Institutionen und Kulturschaffenden und die Koordination von Veranstaltungsterminen.
Vorstand
- Stephan Gervers (Präsident)
- Franca Stengl
- Linda Bernhard
- Dorothée Däster
- Eva Wasem (Aktuarin)
Mitglieder
- Gudzimtar Alushi, Albanischer Verein Bashkimi
- Anna Braun Szokody, Stadtmusik Uster
- Marion Gwerder, Villa Grunholzer
- Andrea Rieser, FRJZ
- Patric Birrer, MUST
- Letizia Fiorenza, Miam
- Monika Zeller-Spross, Stiftung Wagerenhof
- Stephan Gervers, Stukkolief
- Ruth Padrutt, Jazzclub Uster
- Rolf Heckendorn, Kultur im gRaum, Verein Open Air für Uster
- Martin Henzi, Filacro
- Alexander Kohli, Reformierte Kirchgemeinde Uster
- Jurij Kolb, Landauf-bachab
- Dreher Marina, Mellow-Party
- Anjelika Oberholzer-Smirnova, Theater Synthese
- Simon Brusis, Central Uster
- Eveline Ratering, Lukas Roth, Ingo Ospelt, Probebühne Turicaphon
- Lucas Nicolussi, akku
- Ekkehard Sassenhausen, Musikschule Uster Greifensee
- Fernand Schlumpf, Swissjazzorama
- Frank von Niederhäusern, qtopia
- Leo Willimann, Künstlergruppe Uster
- Christian Zwinggi, Stadt Uster
- Eva Wasem, Stadt Uster
- Maximiliane Kroiss, Stadtbibliothek Uster
- Claudine Hellbach, Verein Vokalensemble Cantapè
- Claudio Chiri, SKEMA Kampfkunstschule
- Manuel Bayer, Verein Konkret
- Andreas Keller, Verein Kultur am Gleis
- Stefan Schättin, Orgelfestival Uster
- Martin Mäder, IEB Medien AG
- Walti Dux, dux-entertainment
- Rudolf Riesen, Kammerorchester Uster
- Sabine Abt, Kantonsschule Uster
- Pascal Meier, Verein Electro Swing Uster
- Anita Kupper, Werkheim Uster
- Andreas Steiner, Schriftsteller, Philosoph
- René Krebs, KUfKI
- Jann Flütsch, Klassik im Schoss
- Katharina Wihler Schneider, Top Klassik Zürcher Oberland
- Albin Mitsche, Katholische Kirchgemeinde Uster
- Dorit Küttel, Verein Kinder- und Jugendtheater Merlin
- Elisabeth Melcher, Kunstgesellschaft Greifensee
- Pia Hermann, pi-collection
- Daniela Hauri, Taijiquan und Qigong Uster
- Roger Dolling, Einzelmitglied Uster
- David Geisser, David Geisser Kochstudio
- Christof Schlatter, Militärspiel Uster
- Emanuele Cosomati, Hotel illuster
- Michaela Pfister, Sauna am See
- Monika Bircher, Stiftung Schloss Greifensee, Sängerbund Uster,
- Nina Widmer, Sängerin
- Sandra Eich, Quartiervereine Uster
- Anaïs von Holleben-Peiser, Bechtler Stiftung
- Linda Bernhard, Verein Zeughausareal Uster
- Kurt Muntwiler, Sängerbund Uster
- Bo Zhao, Ding Feng GmbH
- Lisann Anders, Insieme Zürich Oberland
- Beatrice Zbinden, Kunstverein Uster
- Dorothée Däster, Motivity Tanzschule
- Jerôme Weber, Freie Bühne Usterr
- Franca Stengl, Einzelmitgied
- Gisèle Münzner, Vilija Litvinaite, Kunstraum
- Ursula Düblin, Rolf Frischknecht, 4. Kanzlei
- Ali Abdel-Hassan, House of Mezze
- Stefan Zeiger, Jazzclub Greifensee
- Sasa Noël, Malatelier Turicum
- Christa Ziegler, Gospelchor Mezzoforte
- Edith Gisler, Rock-It, Event GmbH
- Ingrid Krauss, YOGA und Massage mit Ingrid
- Peter Grob, Big Band Uster
- Jennifer Post, GF Sport STadt Uster
- Angelika Zarotti, Kantorei der reformierten Kirche Uster
- Marilen Wittensöldner, Geschäftsfeld Stadtraum Natur, Stadt Uster
- Sybel Stadelmann, Bioladen Öpfelbaum
- Carolyn Heer, Ateliergarten
- Regula Schembri, EWTO-Schulen Schweiz
- Panja Schärz, Heime Uster
- Suzanne Sharma Herbst, SalonKunst
- Manuela Frescura, Tarallucce
- Peter Grob, Verein Beyond Silence Concerts
- Grigorios Petsios, Hellenic Hands
- Verein Theaterzauber, Theaterschule
- Simone Nauer, Yoga- und Fitnessinstruktorin
- Ludwig Lingg
- Residenz Stadtpark Uster
- Regula Schwarzenbach, music & audiation
- Nadya Jenal, Mantralove, Yoga & Mantrasingen
- Trüü GmbH, U-Bootbar
- Christoph Häring, Mitsingkonzerte
Redaktion
Vereinsmitglieder erfassen ihre Veranstaltungshinweise direkt auf der Website. Die Redaktionsstelle steht bei inhaltlichen Fragen und Fragen zum Vorgehen unter info@usteragenda.ch zur Verfügung. Es sind auch Einzeleinträge ohne Mitgliedschaft möglich. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse die Redaktion.
Statuten Verein Kulturagenda Uster
1. Name und Sitz
Unter dem Namen «Kulturagenda Uster» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Uster. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
2. Ziel und Zweck
Der Verein bezweckt mit der Herausgabe einer gemeinsamen Kulturagenda und mit weiteren Kommunikationsmassnahmen die Ustermer Bevölkerung zum Ausgang in der Stadt Uster zu motivieren. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge
- Gebühren
- Erträge aus Leistungskontrakten mit der Stadt Uster und dem Kanton Zürich
- Überschuss aus Kulturversand
- Spenden
- Sponsoring (Inserat, Banner, Sponsoring)
- Weitere Mittel
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist auf die nächste Mitgliederversammlung hin möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden.
Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Revisionsstelle
8. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im Mai statt. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 21 Tage im Voraus per E-Mail unter Angabe der Traktanden eingeladen.
Traktandierungsanträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand zu richten. Anträge zu den einzelnen Traktanden müssen in der Versammlung bei deren Verhandlung gestellt werden können.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 6 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
- Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle.
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
- Kenntnisnahme des Jahresbudgets
- Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms
- Beschlussfassung über weitere von den Mitgliedern oder dem Vorstand eingebrachte Geschäfte
- Änderung der Statuten
- Entgültiger Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3 – Mehrheit der Stimmberechtigten.
Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 – 5 Personen. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
- Er erlässt Reglemente.
- Er kann Arbeitsgruppen einsetzen.
- Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
- Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selber.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) ist gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
10. Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt 1 – 2 Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
11. Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
12. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
13. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einem Stimmenmehr von 2/3 der Mitglieder beschlossen werden, wenn mindestens 50% der Mitglieder daran teilnehmen.
Nehmen weniger als 50% aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
14. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 5. Dezember 2013 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Uster, 4. Dezember 2013
Gezeichnet
Christian Zwinggi (Sitzungsleitung)
Anjelika Oberholzer (Vorstand)
Angelica Peterlechner (Vorstand)
Marco Badilatti (Vorstand)
Lucas Nicolussi (Protokollführer)
Claudio Chiri
Monika Zeller-Spross